Bremer Schlemmertour (Gruppe)
Vermittelte Führung

Beschreibung
Sie möchten Bremen entdecken, amüsante Geschichten hören, Wissenswertes über die Stadt erfahren und dabei kulinarische Highlights genießen? Dann ist die Bremer Schlemmertour genau das Richtige für Sie!
Bei einem gemütlichen Spaziergang durch die historische Altstadt besuchen Sie zwischendurch zwei Restaurants. Am Ende haben Sie die Bremer Altstadt und die Bremer Küche kennengelernt.
Een beeten good un een beeten veel – das ist im Volksmund der Bremer Schnack wenn es um Essen und Trinken geht. Lassen auch Sie sich von den regionalen Spezialitäten der Hansestadt begeistern. Es stehen aber auch andere Speisen zur Auswahl (zum Beispiel auch ein vegetarisches Gericht). Während der Schlemmertour erkunden Sie die Bremer Altstadt mit den schönsten Sehenswürdigkeiten. Selbstverständlich besuchen Sie dabei auch die weltberühmten Bremer Stadtmusikanten.
Nach der ersten Etappe der Stadtführung genießen Sie im ersten Restaurant eine Vorspeise (eine Suppe oder einen kleinen grünen Salat). Anschließend geht es mit der Stadtführung weiter. Im zweiten Restaurant erwarten Sie das Hauptgericht und ein süßes Dessert. Beim Hauptgang können Sie zwischen regionalen Spezialitäten, einer vegetarischen Speise oder einem alternativen Fleischgericht entscheiden. Welche Alternativspeisen angeboten werden, hängt von den Restaurants ab, die wir während der Führung besuchen. Sie erhalten vorab eine Menükarte, sodass Sie sich in Ruhe aussuchen können, was Sie essen möchten.
Preise
89,00 € pro Person (mind. 10 Personen)
ab 16 Personen: 75,00 € pro Person
Dauer
ca. 3,5 Stunden
Inklusive
3-Gänge-Menü
Termine
bis Mitte Oktober
täglich nach Vereinbarung
Stornierungsbedingungen
Die gebuchte Leistung kann bis 21 Tage vor dem Termin der Leistungserbringung kostenfrei storniert werden. Innerhalb von 21 Tagen bis zu zwei Tagen vor dem Termin der Leistungserbringung fällt eine Stornierungsgebühr von 50 % des vereinbarten Honorars an. Bei einer noch kurzfristigeren Stornierung oder im Falle des Nichterscheinens des Gastes am Tag des vereinbarten Termins ist das volle Honorar zu zahlen.