Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder diese mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.bremen-tourismus.de 
veröffentlichten Webauftritt der Abteilung Bremen Tourismus, Geschäftsbereich Marketing und Tourismus der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH.

Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nicht barrierefrei. Es werden fast keine Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Landesbehindertenbeauftragten, Bremen, im Zeitraum von 2020 bis Juni 2021 vorgenommenen Bewertung durch eine vereinfachte Überwachung. Das bedeutet, es wurde eine Auswahl an Prüfkriterien der Norm EN 301 549 abgeprüft.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Eine Übersicht der nicht barrierefreien Bereiche wurde Ende Juli 2021 beauftragt. Das Ergebnis von ifib consult liegt seit September 2021 vor, und wird von uns derzeit aufbereitet. 

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind, sind im Prozess der Prüfung und Überarbeitung zur Verbesserung und Ergebnisse werden dann hier entsprechend aufgeführt.
1. Aktuell prüfen und verbessern wir die Beschreibungen der Bilder.
2. Aktuell prüfen und verbessern wir unsere allgemeinen Texte und die Texte, die unsere Angebote beschreiben.
3. Bis zum 30. Juni 2022 wollen wir die Farbkontraste für eine verbesserte Lesbarkeit angepassen.
4. Der gesamte Bericht wird von unserer Agentur in allen Einzelheiten geprüft, die unsere Website gestaltet.

Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5
), werden dann hier entsprechend aufgeführt.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 27. Juli 2021 erstellt und am 24. Januar 2022 ergänzt/aktualisiert. Letzte Aktualisierung am 4. April 2022.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: feedback@bremen-tourism.de
 
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.